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   VGH Hessen, 05.09.2000 - 1 TG 2709/00   

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VGH Hessen, 05.09.2000 - 1 TG 2709/00 (https://dejure.org/2000,59624)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.09.2000 - 1 TG 2709/00 (https://dejure.org/2000,59624)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. September 2000 - 1 TG 2709/00 (https://dejure.org/2000,59624)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

    Nicht erforderlich ist allerdings, dass in der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung auf alle Einzelmerkmale des Anforderungsprofils detailliert eingegangen wird (Hess. VGH, Beschluss vom 9. September 2000 - 1 TG 2709/00 - juris).
  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

    Damit wird hinreichend deutlich, dass die hier zu besetzende Richterstelle als Funktionsstelle besondere Anforderungen stellt, die in den der Auswahlentscheidung zu Grunde zu legenden Vergleichsmaßstab einfließen müssen, dass insbesondere das Kriterium "Verwaltungserfahrung" entgegen der ursprünglichen Auffassung des Antragsgegners sehr wohl ein besetzungsrelevantes Merkmal ist (besondere Berücksichtigung hat die Verwaltungserfahrung der Bewerber z. B. auch in folgenden Entscheidungen gefunden: VGH Kassel, Beschluss vom 05.09.2000, - 1 TG 2709/00 - OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 [Stelle eines Vizepräsidenten des OVG]; OVG Münster, Beschluss vom 22.06.1998 - 12 B 698/98 -, DRiZ 1998, 426 [Stelle eines Präsidenten des LG]; VGH Kassel, Beschluss vom 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 [Stelle eines Vizepräsidenten des OLG].
  • VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05

    Staatliche Revierleitung; Bewerberauswahl; Auswahlzuständigkeit;

    Dieses rechtsstaatliche Erfordernis ergibt sich unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 GG; denn der unterlegene Bewerber soll in die Lage versetzt werden, verantwortlich zu prüfen, ob er Rechtsschutz in Anspruch nehmen will (vgl. Urteil des Senats vom 1. Dezember 1993 - 1 UE 691/91 - DÖD 1995, 38 sowie zuletzt Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 TG 2709/00 - Juris).
  • VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines

    Aus diesem Grund lässt sich die in dem Besetzungsbericht des Präsidenten des Hess. VGH vom 07.11.2000 im Ergebnis vorgenommene "Abwertung" des Eignungsgesamturteils des Antragstellers nicht mit dessen im Vergleich zum Beigeladenen niedrigerem statusrechtlichen Amt rechtfertigen (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.06.1993, DVBl. 1993, 959; so im Ergebnis wohl auch Hess.VGH, Beschluss vom 05.09.2000 - 1 TG 2709/00 - worin gleichlautenden Eignungsurteilen, die Bewerber mit statusrechtlich unterschiedlichen Ämtern betrafen, kein unterschiedliches Gewicht beigemessen wird).
  • VG Hamburg, 10.09.2001 - 22 VG 2065/01

    Konkurrentenstreit unter Beamten

    aa) Allgemein und zu Recht wird verlangt, daß die Behörde die Entscheidung über die Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Beförderungsstelle auf einen vollständigen Sachverhalt stützt, der insbesondere den gesamten für die persönliche und fachliche Eignung und Leistung der Bewerber bedeutsamen Inhalt der Personalakten umfaßt (vgl. aus jüngster Zeit nur: HessVGH, Beschl. v. 5.9.2000 - 1 TG 2709/00 in BDVR-Rundschreiben 4/2001, 98; OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2000 in NdsRpfl. 2000, 184; OVG Greifswald, Beschl. v. 16.2.2001 in NVwZ-RR 2001, 454, [455]; BayVGH, Beschl. v. 19.1.2000 in DÖD 2000, 111).
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